Faksimile

wurden Ihnen Faksimiles für viel geld verkauft?

Seit einigen Jahren wenden sich gehäuft Mandanten an uns, welche berichten, an der Haustür angeblich wertvolle limitierte Faksimiles angeboten bekommen zu haben, um ihre meist vor vielen Jahren angeschaffte Büchersammlung für gutes Geld verkaufen zu können. In vielen Fällen wird dabei behauptet, dass bestimmte Faksimiles zum Abschluss der Sammlung benötigt würden, um die Sammlung verkaufen zu können. Wenn die Bücher dann – meist finanziert – gekauft werden, kommt es jedoch nie zu dem versprochenen Verkauf.

Maschen unseriöser Verkäufer

Es wird erklärt, dass bestimmte Faksimiles zum Abschluss der bereits vorhandenen Büchersammlung erforderlich wären, um diese sodann teuer verkaufen zu können.

Es wird behauptet, dass Abschlusszertifikate erforderlich seien, um die Buchsammlung verkaufen zu können. 

Es wird der Verkauf der Büchersammlung über das Internet versprochen, oftmals in Verbindung mit kostenpflichtigen Internetpräsentationen.

Was wir für sie tun können

Was wir Ihnen bieten

  • zeitnahe Terminfindung zur Prüfung Ihres Falles
  • unverzügliche Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit Sie zeitnah über eine eventuelle Kostenübernahme informiert sind
  • Anmeldung Ihrer Forderung bei dem Verkäufer
  • sollte der Verkäufer nicht reagieren oder Ihre Ansprüche ablehnen, leiten wir in Absprache mit Ihnen gerichtliche Schritte zur Durchsetzung Ihrer Interessen ein
  • falls erforderlich, können wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Sie einleiten
  • gerne prüfen wir für Sie, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist
  • gegebenenfalls treten wir gerne mit den finanzierenden Banken in Verhandlung

„In den Letzten Jahren haben wir unzählige Mandanten gegenüber rund 20 verschiedenen Firmen vertreten und hierbei einen großen Erfahrungsschatz sammeln können, den wir gerne für Sie einsetzen. 

In vielen Fällen konnten wir für unsere Mandanten Gelder zurückholen, in einigen Fällen außergerichtlich, in anderen durch entsprechende Gerichtsverfahren.

Bislang wurde noch keine einzige unserer Klagen vor Gericht abgewiesen.“

Jörg-Matthias Bauer
Rechtsanwalt

Was sie wissen sollten

  • Die durch die verschiedenen Maschen zum Kauf angebotenen Faksimiles haben nur einen geringen Wert und sind kaum verkäuflich. Der Kaufpreis hingegen übersteigt den tatsächlichen Wert des Faksimile dramatisch.
  • Sehr oft handelt es sich um Bücher, die mit geringen Herstellungskosten produziert wurden.
  • Die Aussagen Verkäufer zum angeblich hohen Wert der Faksimiles finden sich nicht in den Vertragsunterlagen.
  • Die vertragsunterlagen erklären im sog. „Kleingedruckten“, dass die Bücher nicht zur Kapitalanlage geeignet sind, obwohl in den Verkaufsgesprächen oftmals genau das Gegenteil behauptet wird.
  • Aufgrund gesetzlicher Fristen ist oftmals schnelles Handeln geboten.
  • Regelmäßig können wir bei rechtsschutzversicherten Mandanten eine Deckungszusage für unsrer Tätigkeit erreichen. Die Deckungsanfrage erledigen wir kostenfrei für Sie.

Ablauf

tERMINFINDUNG

Es ist unser Bestreben, mit Ihnen möglichst zeitnah einen Termin zur Erstberatung zu finden. Rufen Sie uns gerne an unter der Nummer 0911-3474525 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail (kanzlei@rechtsanwalt-bauer.de).

eRSTBERATUNG

Im Rahmen der Erstberatung gehen wir mit Ihnen ihren Fall durch und prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich bzw. notwendig sind.

weiteres Vorgehen

Nach der Erstberatung erledigen wir unverzüglich die Deckungsanfrage für die Kostenübernahme unserer Tätigkeit bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Abhängig von Ihrem Fall leiten wir in Absprache mit Ihnen weitere Schritte zur Durchsetzung Ihrer Interessen ein.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!